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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Rechtliche Vertragsgrundlagen
a) Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns (Ch. & M. Sellmaier GmbH) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fas-sung.
b) Mit Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen an. Abweichende, entgegenstehende oder ergän-zende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich per Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftrag-gebers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
c) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in je-dem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung, jeweils in Textform, maßgebend.
d) Sind Bauleistungen iSd. § 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UstG/ § 1 VOB/A Gegen-stand des Vertrages, so ist Grundlage von Verträgen die VOB/B in der bei Vertragsschluss aktuell veröffentlichen Fassung. Diese ist unter Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B) – bei https://de-jure.org/gesetze/VOB-B abrufbar und kann bei Bedarf jederzeit zugeschickt werden.


2.Vertragsschluss
a)Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Verträge werden für uns erst mit unserer Auftragsbestätigung bindend. Die Angebotsunterlagen bleiben un-ser Eigentum.
b) Für den Inhalt des Vertrages ist unsere Auftragsbestätigung endgültig maßgebend, wenn ihr der Besteller nicht binnen drei Arbeitstagen nach ih-rem Eingang schriftlich oder in Textform widerspricht, spätestens jedoch vor Arbeitsbeginn.
c) Die Bindefrist für unsere Angebote beträgt einen Monat, soweit dies nicht anders vereinbart wurde. Die Frist beginnt mit Zugang unserer Angebots-unterlagen.


3. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
a) Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne An-gabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax od. E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Widerrufsformular, das auf unserer Webseite zum Download zur Verfügung steht, verwenden, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wah-rung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Aus-übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
b) Bei Maßanfertigungen und Reparaturen besteht das Widerrufsrecht laut § 312 g Absatz 1 und 11 BGB nicht !
c) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist, die nicht § 312 g BGB betreffen, widerrufen wird dieser storniert. Bereits geleistete Anzahlungen werden Ihnen ab Eingang Widerruf innerhalb von 14 Tagen
zurückerstattet.


4.Technische Vertragsgrundlagen
a) Die Montage sowie die Abrechnungen, erfolgen nach ATV DIN 18358, und VOB/B sowie VOB/C in der jeweils im Zeitpunkt der Montage gültigen Fassung.
b) Abweichend von DIN 18358, Ziff. 5.2 und den Richtlinien für die Ausfüh-rung von Rollläden im Bauwesen, Ziff.5.1, wird für die Abrechnung von Roll-läden als Höhenmaß das Rohbaulichtmaß zuzüglich 250 mm zugrunde ge-legt.
c) bitte beachten Sie für den textilen Sonnenschutz die Richtlinien des ITRS, die Bestandteil unseres AGB`s sind.


5. Pflichten des Bestellers
a) Markisen sind, wenn nicht anders angeboten, ein Sonnenschutz und müssen unverzüglich bei Regen, Sturm, Hagel eingefahren werden.
b) Bestehende Windwächter sind regelmäßig einer Prüfung auf Funktion zu unterziehen.
c) Soweit die Bereitstellung von Gerüsten nicht nach VOB/C eine von uns zu erbringende Nebenleistung darstellt, und soweit nichts anderes im An-gebot angegeben ist, hat der Besteller Gerüste in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bereit zu stellen. Gleiches gilt für Baustrom.
d) Sofern von uns installierte Bauteile mit elektrischem Strom zu versorgen sind, obliegt die Ausführung der dafür nötigen Anschlüsse dem Besteller, soweit nichts andere ausdrücklich vereinbart wurde.
e) Soweit für die Ausführung der uns beauftragten Leistungen öffentlich-rechtliche Genehmigungen erforderlich sind, hat der Besteller diese in eige-ner Verantwortung und auf eigene Kosten zu beschaffen.


6. Haftung
a) Schadenersatzansprüche des Bestellers sind – vorbehaltlich Ziff. 7 der vorliegenden AGB „Mängelrechte“ ausgeschlossen, soweit gesetzlich zu-lässig.
b) Das gilt nicht für Schäden, die dem Besteller daraus entstehen, dass wir eine vertragliche Hauptleistungspflicht schuldhaft nicht oder nicht vollstän-dig erfüllen.
c) Das gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör-pers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung un-sererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung un-sererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-zung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
d) Wir haften nicht für vom Besteller oder seiner Erfüllungsgehilfen ge-machte Angaben/Vorgaben (z.B. Maßangaben) oder Unterlagen (z.B. Zeichnungen). Soweit Mängel unserer Leistung ihre Ursache in den uns vom Besteller gemachten Vorgaben, insbesondere in von ihm übergebenen Unterlagen (Zeichnungen Maßangaben etc.) ergeben, haften wir nur, wenn die Mangelhaftigkeit dieser Vorgaben für uns erkennbar war oder hätte er-kennbar sein müssen.
e) Vermögensschäden werden nicht erstattet.


7. Preise, Preisanpassung
a) Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, netto und in EURO.
b) Die Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Material- und Herstellungskosten. Unvorhergesehene Verteuerun-gen des Materials sowie Erhöhungen der Löhne oder öffentlicher Abgaben berechtigen uns zu einer kor- respondierenden Preisangleichung, wenn un-sere Leistung vereinbarungsgemäß später als 4 Monate nach Vertragsab-schluss erfolgt, oder wenn eine Leistungszeit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht sofort möglich ist und die Leistung mehr als vier Mo-nate nach Vertragsschluss abgerufen wird.
c) Die in unserem Angebot kalkulierten Montagekosten beruhen auf der An-nahme üblicher Gegebenheiten, insbesondere freie Zugänglichkeit der Montagestelle und mangelfreier und für die Montage taugliche, angren-zende Bauteile. Sofern sich nach Erteilung des Auftrags herausstellen sollte, dass für die Montage ein Mehraufwand für nicht vorhergesehene Leistungen entsteht, dessen Ursache nicht in unserer Verantwortung liegt und bei der Erstellung des Angebots für uns nicht erkennbar war, sind wir berechtigt, diesen Mehraufwand auf der Grundlage der in unserem Angebot genannten Stundensätze für Stundenlohnarbeiten gegen Nachweis in Rechnung zu stellen (besondere Vergütung). Vor Ausführung der Leistung kündigen wir dem Besteller den Mehraufwand an.


8. Mängelrechte des Bestellers
a) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
b) Ausgenommen von der Gewährleistung sind solche Schäden, die infolge mangelhafter Pflege, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermä-ßiger Beanspruchung, falscher Bedienung, natürlicher Verschleiß, Unwet-ter, höhere Gewalt, Frost, oder sonstiger, von uns nicht zu vertretender Um-stände, entstehen.


9. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Leistung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erbrachten Teils des Vertrages zurücktreten. Der hö-heren Gewalt stehen Umstände gleich, die es uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrungen, Hochwasser, Brand, Sturm, Krieg, Insolvenz, etc.)


10. Gegenforderungen des Bestellers
Der Besteller ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückbe-haltungsrechten nur berechtigt, soweit er unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen geltend macht. Nicht vereinbarte Skonto-Abzüge sind unzulässig.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, ist Erfüllungsort für die von uns zu erbringenden Leistungen der Sitz unseres Unternehmens. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Mün-chen.


12. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Auftragsdurchführung erhoben, verarbeitet und gespeichert. Es handelt sich hierbei um die vom Besteller angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Fest-netz), E-Mailadresse, Bankverbindung. Die Verarbeitung dieser im Rahmen des Auftrags erhobenen Daten des Bestellers erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Daten-verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art.6 Abs.1 lit. a) und Art. 6 Abs.1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsab-wicklung und Kundenbetreuung. Eine über den Vertragszweck hinausge-hende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung oder Verar-beitung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforder-lich werden, wird der Leasing-Geber hierfür gesondert eine Einwilligung beim Besteller einholen.
Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Auf-klärung über die Betroffenenrechte wird im übrigen auf unsere Datenschutz-hinweise verwiesen, die Sie auf unserer Homepage oder per Mail anfordern können. 

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