Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Rechtliche Vertragsgrundlagen
a)
Sind Bauleistungen Gegenstand des Vertrages, so ist Grundlage von Verträgen mit Kaufleuten im Sinne des HGB die VOB/B in der bei Vertragsschluss aktuell veröffentlichen Fassung, soweit nachstehende Bedingungen nicht davon abweichen.
b)
Soweit für die Ausführung der uns beauftragten Leistungen öffentlich-rechtliche Genehmigungen erforderlich sind, hat der Besteller diese in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu beschaffen.
2. Technische Vertragsgrundlagen
a)
Soweit Mängel unserer Leistung ihre Ursache in den uns vom Besteller gemachten Vorgaben, insbesondere in von ihm über-gebenen Unterlagen (Zeichnungen Maßangaben etc.) haben, haften wir nur, wenn die Mangelhaftigkeit dieser Vorgaben für uns erkennbar war.
b)
Die in unserem Angebot kalkulierten Montagekosten beruhen auf der Annahme üblicher Gegebenheiten, also insbesondere freie Zugänglichkeit der Montagestelle und mangelfreier und für die Montage tauglicher angrenzender Bauteile. Sofern sich nach Erteilung des Auftrags herausstellen sollte, dass für die Montage ein Mehraufwand entsteht, dessen Ursache bei der Erstellung des Angebots für uns nicht erkennbar war, sind wir berechtigt, diesen Mehraufwand auf der Grundlage der in unserem Angebot genannten Stundensätze für Stundenlohnarbeiten gegen Nachweis in Rechnung zu stellen.
c)
Soweit die Bereitstellung von Gerüsten nicht nach VOB Teil C eine von uns zu erbringende Nebenleistung darstellt, und soweit nichts anderes im Angebot angegeben ist, hat der Besteller Gerüste in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bereit zu stellen. Gleiches gilt für Baustrom.
d)
Abweichend von DIN 18358, Ziff. 5.2 und den Richtlinien für die Ausführung von Rollläden im Bauwesen, Ziff.5.1, wird für die Abrechnung von Rollläden als Höhenmaß das Rohbaulichtmaß zuzüglich 250 mm zugrunde gelegt.
e)
Sofern von uns installierte Bauteile mit elektrischem
Strom zu versorgen sind, obliegt die Ausführung der dafür nötigen Anschlüsse dem Besteller, soweit wir nicht in unserem Angebot ausdrücklich etwas anderes angeboten haben.
3. Haftung
Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden, die dem Besteller daraus entstehen, dass wir eine vertragliche Hauptleistungspflicht schuldhaft nicht oder nicht vollständig erfüllen. Das gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
4. Eigentumsvorbehalt
a)
An den Besteller oder auf seine Weisung hin an Dritte gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
b)
Geht das vorbehaltene Eigentum infolge Einbaus in ein Grundstück auf den Erwerber über, so sind wir dennoch berechtigt, die gelieferten und eingebauten Waren in unseren Besitz zurückzuführen, wenn der Besteller ganz oder teilweise mit seiner Bezahlung in Verzug gerät. Der Auftraggeber sichert uns schon jetzt den Zutritt zu den betreffenden Grundstücken und Gebäuden für diesen Fall zu. Ist bei der Zurücknahme eine Beschädigung sonstiger Bauteile oder Ausstattungen trotz Anwendung äußerster Sorgfalt nicht zu vermeiden, so entfällt insofern ein Instandsetzungs- oder Schadensersatzanspruch. Die Kosten für die Inbesitznahme werden nach Zeitaufwand berechnet.
c)
Soweit das Eigentum an unseren Waren aufgrund des vom Besteller veranlassten Einbaus in ein Grundstück auf einen Dritten übergeht, tritt der Besteller uns Vergütungsansprüche, die ihm gegen diesen Dritten zustehen, erfüllungshalber ab. Wir sind berechtigt, diese Abtretung dem Dritten anzuzeigen, wenn der Besteller mit der Bezahlung der Vergütung für die eingebauten Waren in Verzug kommt.
5. Mängelrechte des Bestellers:
Markisen sind, wenn nicht anders angeboten, ein Sonnenschutz und müssen unverzüglich bei Regen, Sturm, Hagel eingefahren werden. Bestehende Windwächter sind regelmäßig einer Prüfung auf Funktion zu unterziehen. Für Rollläden, Tore, Jalousien, Markisen und Stoffe gelten die technischen Richtlinien des ITRS. Diese können gerne bei uns eingesehen oder zugesandt werden. Ausgenommen von der Gewährleistung sind solche Schäden, die infolge mangelhafter Pflege, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, falscher Bedienung, natürlicher Verschleiß, Unwetter, höhere Gewalt, Frost, oder sonstiger, von uns nicht zu vertretender Umstände, entstehen.
6. Preise
Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, in EURO. Die Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Material- und Herstellungskosten. Unvorhergesehene Verteuerungen des Materials sowie Erhöhungen der Löhne oder öffentlicher Abgaben berechtigen uns zu einer korrespondierenden Preisangleichung, wenn unsere Leistung vereinbarungsgemäß später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt, oder wenn eine Leistungszeit nicht vereinbart ist und die Leistung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss abgerufen wird.
7. Datenschutz
Ihre Daten werden zur Auftragsbearbeitung gespeichert, jedoch nicht an Dritte weitergereicht, außer bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zum Zwecke des Verfahrens. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin werden die persönlichen Daten nach Ablauf der Verjährungsfrist für eventuelle Mängelrechte gelöscht.
8. Gegenforderungen des Bestellers
Der Besteller ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, soweit er unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen geltend macht. Nicht vereinbarte Skonto-Abzüge sind unzulässig.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, ist Erfüllungsort für die von uns zu erbringenden Leistungen der Sitz unseres Unternehmens. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand München.